Schrack Technik GmbH, Wien

Seit 1.7.2020: Neue Förderungen für Elektromobilität!

Jetzt von der neuen E-Mobilitätsförderung 2020 profitieren!

Förderbestimmungen für 2020

Bis Ende 2020 wird die Errichtung von öffentlichen Ladestationen, an denen ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien geladen werden kann, mit 200 € für eine Wallbox und 1000 € für eine Säule gefördert (maximal 30 % der Anschaffungskosten). Für Privatpersonen ist beim gleichzeitigen Kauf eines Elektroautos eine Förderung von mindestens 200 € möglich!

zu allen Förderinformationen

  • Gefördert wird die Errichtung von E-Ladestellen, an denen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energiequellen als Antriebsenergie für Elektrofahrzeuge erhältlich ist.
  • Die Förderung ist für Betriebe mit 30% der förderungsfähigen Kosten begrenzt.
  • Es können ausschließlich die Errichtung oder Nachrüstung von Ladeinfrastruktur gefördert werden.
  • Jede geförderte Ladestelle muss einzeln abgesichert sein.
  • Die Ladestelle muss öffentlich zugänglich sein und einen nicht diskriminierenden Zugang haben. D.h. die Ladestelle muss, an Werktagen während mind. 8 Stunden für die Öffentlichkeit zugänglich sein und das Bezahlen für Nutzung und Strombezug muss ohne Vertrag mit dem Ladestellenbetreiber möglich sein.
  • Kopie der Rechnung für die Anschaffung bzw. Umrüstungskosten der Ladestellen
  • Unterfertigtes Formular Rechnungszusammenstellung inklusive Bestätigung der Zeichnungsberechtigung
  • Abnahmeprotokoll für E-Ladestellen
  • Im Falle einer Contracting- oder Leasingfinanzierung ist der entsprechende Vertrag vorzulegen und ein Nach-weis über bereits bezahlte Raten zu erbringen.
  • Eine Bestätigung über den Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern.
  • Es können ausschließlich die Errichtung oder Nachrüstung von Ladeinfrastruktur gefördert werden.
  • Zeitpunkt der Antragstellung: nach Umsetzung des Projektes, spätestens jedoch sechs Monate nach Rechnungslegung von maßgeblichen Anlagenteilen.
  • Publizitätsmaßnahmen: Zur Einhaltung der Publizitätsmaßnahmen ist auf geförderten Ladestellen ein Aufkleber des klimaaktiv mobil-Förderungsprogrammes anzubringen.
  • Nicht gefördert werden Ladestationen, für die ein gesetzlicher oder behördlicher Auftrag zur Errichtung besteht.
  • Die Förderung wird als De-minimis Beihilfe ausbezahlt - beachten Sie hier die entsprechenden Grenzen.

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Beratungsfolder für Ladestationen

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Wie hoch ist die Förderung für Ladestationen

200 € Normalladen an Wallboxen bzw. Standsäulen AC mit 3,7 kW (230 V/16 A)
200 € Normalladen an Wallboxen AC von mehr als 3,7 bis 22 kW (400 V/32 A)
1.000 € Normalladen an Standsäule mit AC von mehr als 3,7 bis 22 kW (400 V/32 A)
2.000 € Beschleunigtes Laden mit AC od. DC von mehr als 22 bis 43 kW (400 V/63 A)
10.000 € Schnellladen mit AC > 43 kW od. DC ≥ 50 kW (500 V/ ≥ 125 A)

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