Im Abschnitt 512.1.2 der OVE E 8101 ist die Vorgabe, dass die elektrischen Betriebsmittel für den vorgesehenen und bestimmungsgemäßen Betrieb ausgelegt sein müssen.
Weiters gibt es die Forderung, dass die elektrischen Betriebsmittel die Ströme für die Dauer gemäß der Ansprechkennlinie der verwendeten Schutzeinrichtung, im gestörten Betrieb, geeignet sein müssen.
Damit ist der maximal durchgelassene Strom nach 60 Minuten gemeint. Dies ist zum Beispiel bei Schmelzsicherung der Kennlinie gG (gL) der 1,6-fache Wert, oder bei Leitungsschutzschalter, egal ob Kennlinie B, C oder D, der 1,45-fache Wert des Nennstroms.
Diese Ansprechkennlinien sind in den Produktnormen EN 60269-1 und EN 60898-1 festgelegt. Diese sind auch in unseren Datenblättern und entsprechenden Katalogen zu finden.
Im Falle der FI-Schutzschalter kennen wir diese Vorgabe bereits aus der ÖVE/ÖNORM E 8001-1 Kapitel 12.1.4, dass dieser auch gegen thermische Überlast zu schützen ist. Gibt der Hersteller nichts anderes an, so gilt bereits hier zum Beispiel bei einer Vorsicherung mit einer Schmelzsicherung der Kennlinie gG (GL) der 1,6-fache Nennstrom. Ein Beispiel dafür ist eine Vorsicherung ausgeführt als Schmelzsicherung 35A gG (gL), diese kann nach EN 60269-1 eine Stunde lang den 1,6 fachen Strom durchleiten. Dies ergibt bei der Kalkulation 35A x 1,6 = 56A. Damit wäre ein FI-Schutzschalter mit 40A überlastet, weshalb man hier zu einen 63A FI greifen muss.
Wir geben die maximalen Vorsicherungen auch im Datenblatt und in den Katalogen an, damit hier keine Berechnung notwendig ist. Außerdem gibt es zusätzliche Typen die Vorsicherungsfest ausgeführt sind, diese können mit höheren Werten, nach den Angaben im Datenblatt oder Katalog, vorsichern.
Der Abschnitt 512.1.2 der OVE E 8101 fordert dies aber nicht nur für FI-Schutzschalter, sondern für alle elektrischen Betriebsmittel.
Auch Flächenschalter oder Steckdosen zählen zu den elektrischen Betriebsmitteln, wodurch diese Regel der OVE E 8101 Abschnitt 512.1.2 eigentlich auch für diese Gültigkeit hätte. Wenn von Leitungsschutzschaltern (egal ob Kennlinie B, C oder D ausgegangen wird, so ist der große Prüfstrom nach einer Stunde laut Produktnorm der 1,45-fache Wert.
Schrack Technik bietet den Vorteil, dass die Lichtschalter und Steckdosen der Serie VISIO 50 und IP54 sowie MAGNUS 16A und 32A, in Kombination mit den Schrack Leitungsschutzschaltern Serie BM und Serie BS bzw. Schrack Technik LS/FI-Kombischutzschalter Serie BO nach der OVE E 8101 – 512 mit dem Nennstrom vorsicherbar sind und damit als VORSICHERUNGSFEST gelten.
Das bedeutet die Kombinationen sind geprüft und nach OVE E 8101-512 in Ordnung: