Schrack Technik GmbH

 

Sorgenfrei investieren – Empfehlungen für Haus- und Wohnungsbesitzer
Damit Haus- und Wohnungsbesitzer ihre Investition über viele Jahre hinweg zuverlässig und sorgenfrei nutzen können, empfehlen wir den Einsatz geprüfter Qualitätsprodukte von Schrack Technik sowie die fachgerechte Installation durch einen regionalen Elektroinstallateur. Dieser kennt die individuellen Gegebenheiten vor Ort und steht auch langfristig als kompetenter Ansprechpartner für Service, Wartung oder spätere Erweiterungen zur Verfügung.

Bei besonders preisaggressiven Online-Angeboten ist hingegen Vorsicht geboten, da Anbieter ohne regionale Verankerung häufig keine nachhaltige Betreuung über die gesamte Lebensdauer der Anlage sicherstellen können.

Photovoltaik Förderung Österreich 2026

Die EAG-Investitionsförderung ist ein einmaliger Zuschuss für die Errichtung oder Erweiterung einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage. Auch eine neu errichtete Stromspeicheranlage, die mit der PV-Anlage verbunden ist, kann gefördert werden.


Während die Höhe der Fördermittel zwischen den Fördercalls variiert, gelten die folgenden Fördersätze je Kategorie:

KategorieFördersatz
A – bis 10 kWpfixer Fördersatz 150 EUR/kWp
B – größer 10 bis 20 kWpfixer Fördersatz 140 EUR/kWp
C – größer 20 bis 100 kWphöchstzulässiger Fördersatz 130 EUR/kWp
D – größer 100 kWphöchstzulässiger Fördersatz 120 EUR/kWp
Speicherfixer Fördersatz 150 EUR/kWh

 

Überblick über das Förderjahr 2026

Im Jahr 2026 starten die Förderaktionen ab April. Die Programme für den Energieträger Photovoltaik gestalten sich in diesem Förderjahr wie folgt:

Stand März 2026 | Quellen: oesterreich.gv.at und EAG Abwicklungsstelle

Förderungsantrag

Die Anträge für die EAG-Förderungen werden zeitlich innerhalb der Fördercalls online über die offiziellen Portale der EAG Abwicklungsstelle (OeMAG) eingereicht. Dort finden Sie alle notwendigen Formulare, Anleitungen und Informationen zu den einzureichenden Unterlagen.

 

Wer kann die PV-Förderung beantragen?

Der Antrag für die PV-Förderung kann von folgenden Personen gestellt werden:

  • Privatpersonen (natürliche Personen)
  • Unternehmen bzw. Organisationen (juristische Personen)

Der Antrag kann entweder vom Förderwerber selbst oder von einer bevollmächtigten Person im EAG-Portal eingereicht werden.

Neu: Made‑in‑Europe‑Bonus

Mit dem 2. EAG‑Fördercall ab 23. Juni 2025 wird erstmals der Made‑in‑Europe‑Bonus umgesetzt – ein zusätzlicher Zuschlag zum Investitionszuschuss, der Unternehmen und Förderwerber bei der Finanzierung ihrer PV‑Anlage unterstützt. Der Bonus kann während der Antragstellung im EAG‑Portal beantragt werden: 

  • In einer eigenen Maske werden die geplanten Komponenten (PV‑Module, Wechselrichter, Stromspeicher) ausgewählt – eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich.
  • Bei der Endabrechnung prüft die EAG die Eignung der verbauten Komponenten anhand der Rechnungen sowie der offiziellen White List

Werden PV‑Module und Wechselrichter mit europäischer Wertschöpfung verbaut, erhöht sich der Investitionszuschuss um bis zu 20 %; für Stromspeicher aus europäischer Wertschöpfung gibt es 10 % Bonus. Weitere Details zur Förderhöhe sowie aktuelle White‑Lists finden Sie direkt bei der EAG Abwicklungsstelle

Neue PV‑Förderung durch die Stadt Wien

Neben den bundesweiten EAG-Investitionszuschüssen startet die Stadt Wien im Rahmen Ihrer Sonnenstrom-Offensive ab 1. Mai 2026 eine neue Förderschiene für innovative Photovoltaik‑Lösungen. Insgesamt stehen 7 Millionen Euro zur Verfügung, um PV‑Projekte in Wien gezielt zu unterstützen. Neu gefördert werden erstmals Fassaden‑PV‑Anlagen (vorgehängt oder integriert) sowie PV‑Verschattungsanlagen auf begehbaren Dächern. Gleichzeitig werden bewährte Förderangebote fortgeführt. Nähere Informationen finden Sie hier

Ihre Photovoltaik-Lösung von Schrack Technik

Punkten Sie nicht nur durch Wissen über staatliche Förderungen, sondern setzen Sie auch auf hochwertige Photovoltaik-Anlagen und Speicher von Schrack Technik. Unsere Systeme sind optimal aufeinander abgestimmt, zuverlässig und effizient – so holen Sie das Maximum aus Ihrer Solaranlage heraus. Wir beraten Sie individuell, welche Kombination aus PV-Anlage und Speicher für Ihre Projekte am besten geeignet ist, und unterstützen Sie von der Planung bis zur Installation.


Hinweis zur Umsatzsteuerbefreiung:

In Österreich gab es für Photovoltaik‑Anlagen ursprünglich eine Umsatzsteuerbefreiung (Nullsteuersatz): Das heißt, auf die Lieferung und Installation von PV‑Modulen bis 35 kWp fiel keine Umsatzsteuer an – was den Kaufpreis effektiv reduzierte

Diese Befreiung von der Umsatzsteuer (Nullsteuersatz) für die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb, die Einfuhr und die Installation von Photovoltaikmodulen gemäß § 28 Abs. 62 und 63 UStG endete grundsätzlich am 31. März 2025.

Nähere Infos dazu bietet das Bundesministerium für Finanzen

 


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Weiterführende Infos zu Photovoltaik & Speicher